Neue Informationen zum Beherbungsverbot

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat heute die Verordnung außer Vollzug gesetzt, die uns nur die touristische Beherbergung von Einwohnern Niedersachsens erlaubte. Wir freuen uns daher auf alle Gäste! Näheres dazu erfahren Sie auf unserer Buchungsseite.

/JS